Bitte beachten Sie:

An der Klara-Oppen­heimer-Schule findet “Regel­be­trieb unter Beach­tung des zwischen dem StMUK und StMGP abge­stimmten Rahmen­Hy­gie­ne­plans statt. Dabei richtet sich der Unter­richts­be­trieb in Abhän­gig­keit vom Infek­ti­ons­ge­schehen nach einem Drei-Stufen-Plan, der sich grund­sätz­lich an der Sieben-Tage-Inzi­denz des LGL in einem Land­kreis bzw. einer kreis­freien Stadt orientiert.”

Wir bitten alle, die sich auf unserem Schul­ge­lände bzw. in den Schul­ge­bäuden aufhalten, die momentan geltenden, beson­deren Hygie­ne­vor­schriften einzuhalten:

  • da sich der Inzi­denz­wert zur Zeit in Stufe 2 bewegt, besteht lt. de Verord­nung zur Ände­rung der Siebten Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung vom 16.10.2020 momentan auch am Sitz­platz im Klas­sen­zimmer die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bede­ckungr.
  • In allen Fluren und auf allen Außen­flä­chen des Schul­ge­ländes der Schule besteht eben­falls weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bede­ckung. Bitte halten Sie sich daran!
  • Denken Sie bitte weiterhin daran:
    — regel­mäßig 20 bis 30 Sekunden die Hände zu waschen
    — wo immer möglich einen Mindest­ab­stand von mindes­tens 1,5 Metern einzuhalten
    — die Husten- und Nies­eti­kette einzuhalten
    — auf Körper­kon­takt zu verzichten, sofern dies nicht zwin­gend notwendig ist
    — die Augen, Nase und Mund nach Möglich­keit nicht zu berühren
    — die Klas­sen­zimmer regel­mäßig alle 20 Minuten (Stoß­lüften!) zu lüften
    — die einge­zeich­neten Lauf­wege einzuhalten
    — sich in dem Ihrem Stock­werk zuge­teilten Pausen­be­reich aufzuhalten

Denken Sie außerdem daran:

  • Reise­rück­kehrer aus einer vom RKI als Risi­ko­ge­biet einge­stuften Region und Schüler und Schü­le­rinnen mit den bekannten Symptomen (Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks- o. Geruchs­sinns) können nur dann beschult werden, wenn sie ein nega­tives Covid19- Test­ergebnis vorlegen. Sollte dies nicht möglich sein bitten wir die betref­fenden Schü­le­rinnen und Schüler um Krankmeldung.
  • Sollten Sie leichte Erkäl­tungs­sym­ptome haben, können Sie den Unter­richt nach einer 24-stün­digen Karenz­zeit besuchen.
  • Mit stär­keren Krank­heits­an­zei­chen ist ein Schul­be­such derzeit nicht möglich.

Weiter­ge­hende Infor­ma­tionen finden Sie auf der Home­page des Baye­ri­schen Staats­mi­nis­te­riums für Unter­richt und Kultus.