Daten­schutz­hin­weise

A) Allge­meine Informationen

Name und Kontakt­daten des Verantwortlichen

StD Norbert Sierl, Schulleiter

Stet­tiner Str. 1

97072 Würz­burg

Telefon: 0931 7908–100

Telefax: 0931 7908–199

E‑Mail: sierl@klara-oppenheimer-schule.de

Kontakt­daten des/der Datenschutzbeauftragten 

Klara-Oppen­heimer-Schule

- persön­lich -

Stet­tiner-Str. 1

97072 Würz­burg

Telefon: +49 (0) 931‑7908‑0

E‑Mail: datenschutz@klara-oppenheimer-schule.de

Zwecke und Rechts­grund­lagen für die Verar­bei­tung Ihrer Daten

Wir verar­beiten perso­nen­be­zo­gene Daten zur Erfül­lung des Bildungs- und Erzie­hungs­auf­trags, den das Baye­ri­sche Gesetz über das Erzie­hungs- und Unter­richts­wesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechts­grund­lage für die Verar­bei­tung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes ange­geben ist, aus Art. 85 des Baye­ri­schen Erzie­hungs- und Unter­richts­ge­setztes (BayEUG) in Verbin­dung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buch­stabe e der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfül­lung der schu­li­schen Aufgaben erfor­der­li­chen Daten zu verarbeiten.

Empfänger von perso­nen­be­zo­genen Daten

Der tech­ni­sche Betrieb unserer Daten­ver­ar­bei­tungs­sys­teme erfolgt grund­sätz­lich durch die Klara Oppen­heimer Schule.

Für einzelne Verfahren setzen wir weitere Auftrags­ver­ar­beiter ein.

Auf Anfor­de­rung werden Ihre Daten an die zustän­digen Aufsichts- und Rech­nungs­prü­fungs­be­hörden zur Wahr­neh­mung der jewei­ligen Kontroll­rechte übermittelt.

Dauer der Spei­che­rung der perso­nen­be­zo­genen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beach­tung gesetz­li­cher Aufbe­wah­rungs­fristen zur Aufga­ben­er­fül­lung erfor­der­lich ist.

Ihre Rechte

Als Betrof­fener einer Daten­ver­ar­bei­tung haben Sie die folgenden Rechte:

  • Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespei­cherten Daten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrich­tige perso­nen­be­zo­gene Daten verar­beitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berich­ti­gung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetz­li­chen Voraus­set­zungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschrän­kung der Verar­bei­tung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Daten­ver­ar­bei­tung einge­wil­ligt haben oder ein Vertrag zur Daten­ver­ar­bei­tung besteht und die Daten­ver­ar­bei­tung mithilfe auto­ma­ti­sierter Verfahren durch­ge­führt wird, steht Ihnen gege­be­nen­falls ein Recht auf Daten­über­trag­bar­keit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Falls Sie in die Verar­bei­tung einge­wil­ligt haben und die Verar­bei­tung auf dieser Einwil­li­gung beruht, können Sie die Einwil­li­gung jeder­zeit für die Zukunft wider­rufen. Die Recht­mä­ßig­keit der aufgrund der Einwil­li­gung bis zum Widerruf erfolgten Daten­ver­ar­bei­tung wird durch diesen nicht berührt.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer beson­deren Situa­tion ergeben, jeder­zeit gegen die Verar­bei­tung Ihrer Daten Wider­spruch einzu­legen, wenn die Verar­bei­tung auf Grund­lage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

Beschwer­de­recht bei der Aufsichtsbehörde

Unab­hängig davon besteht ein Beschwer­de­recht beim Baye­ri­schen Landes­be­auf­tragten für den Daten­schutz, den Sie unter folgenden Kontakt­daten erreichen:

Post­an­schrift: Post­fach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmül­lerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672–0
Telefax: 089 212672–50

E‑Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/

Weitere Infor­ma­tionen

Für nähere Infor­ma­tionen zur Verar­bei­tung Ihrer Daten und zu Ihren Rechten können Sie uns unter den oben (zu Beginn von A) genannten Kontakt­daten erreichen.

 

B) Infor­ma­tionen zum Internetauftritt

Hinweis: Die folgenden Ausfüh­rungen sind an die örtli­chen Gege­ben­heiten anzu­passen. Nähere Auskünfte kann die Schule erhalten.

Tech­ni­sche Umsetzung

Unser Webserver wird durch die Klara Oppen­heimer Schule selbst betrieben.

Proto­kol­lie­rung

Wenn Sie diese oder andere Inter­net­seiten aufrufen, über­mit­teln Sie über Ihren Inter­net­browser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbin­dung zur Kommu­ni­ka­tion zwischen Ihrem Inter­net­browser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Name der ange­for­derten Datei
  • Seite, von der aus die Datei ange­for­dert wurde
  • Zugriffs­status (Datei über­tragen, Datei nicht gefunden, etc.)
  • verwen­dete Inter­net­browser und verwen­detes Betriebssystem
  • voll­stän­dige IP-Adresse des anfor­dernden Rechners
  • über­tra­gene Datenmenge.

Aus Gründen der tech­ni­schen Sicher­heit, insbe­son­dere zur Abwehr von Angriffs­ver­su­chen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespei­chert. Nach spätes­tens sieben Tagen werden die Daten durch Verkür­zung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anony­mi­siert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen.

Aktive Kompo­nenten

Wir verwenden aktive Kompo­nenten wie Java­script, Java-Applets oder Active-X-Controls. Diese Funk­tion kann durch die Einstel­lung Ihres Inter­net­brow­sers von Ihnen abge­schaltet werden.

Cookies

Beim Zugriff auf dieses Inter­net­an­gebot werden von uns Cookies (kleine Dateien) auf Ihrem Gerät gespei­chert, die für die Dauer Ihres Besu­ches auf der Inter­net­seite gültig sind („session-cookies“). Wir verwenden diese ausschließ­lich während Ihres Besuchs unserer Inter­net­seite. Die meisten Browser sind so einge­stellt, dass sie die Verwen­dung von Cookies akzep­tieren, diese Funk­tion kann aber durch die Einstel­lung des Inter­net­brow­sers von Ihnen für die laufende Sitzung oder dauer­haft abge­schaltet werden.

Auswer­tung des Nutzungs­ver­hal­tens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Programme zur Auswer­tung des Nutzer­ver­hal­tens werden von uns nicht eingesetzt.

 

C) Infor­ma­tionen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfül­lung schu­li­scher Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verar­beiten wir perso­nen­be­zo­gene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schü­le­rinnen und Schü­lern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schü­le­rinnen und Schü­lern handelt es sich insbe­son­dere um Name, Adress­daten, Staats­an­ge­hö­rig­keit, Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit (soweit für die Schul­praxis erfor­der­lich), Migra­ti­ons­hin­ter­grund (Geburts­land, Jahr des Zuzugs nach Deutsch­land, Mutter­sprache deutsch/nicht deutsch), Leis­tungs­daten, Daten zur schu­li­schen und beruf­li­chen Vorbil­dung sowie zur Berufs­aus­bil­dung. Ggf. werden auch beson­dere pädago­gi­sche Förder­maß­nahmen, z.B. Empfeh­lungen zur Schul­lauf­bahn, Schul­ver­säum­nisse und Ordnungs­maß­nahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erzie­hungs­be­rech­tigten handelt es sich insbe­son­dere um Name und Adress­daten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Rechts­grund­lage

Zentrale Rechts­grund­lage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfül­lung der ihnen durch Rechts­vor­schriften zuge­wie­senen Aufgaben erfor­der­li­chen Daten der Schü­le­rinnen und Schüler und deren Erzie­hungs­be­rech­tigten verarbeiten.

Die Daten­ver­ar­bei­tung im Rahmen der Heraus­gabe eines Jahres­be­richts für die Schü­le­rinnen und Schüler und die Erzie­hungs­be­rech­tigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gege­be­nen­falls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechts­grund­lage für die Verar­bei­tung von Name und Adress­daten der Erzie­hungs­be­rech­tigten sowie von Angaben zum Sorge­recht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

Zwecke

Die Daten­ver­ar­bei­tung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbe­son­dere folgenden spezi­fi­schen Zwecken:

Kommu­ni­ka­tion mit Erzie­hungs­be­rech­tigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Doku­men­ta­tion von Schüler- und Schü­ler­leis­tungs­daten, Zeug­nis­er­stel­lung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestim­mungen der Schul­ord­nungen und der Lehrer­dienst­ord­nung); Ermitt­lung des sonder­päd­ago­gi­schen Förder­be­darfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonder­päd­ago­gi­scher Dienste (Art. 21 BayEUG), Prak­ti­kums­ver­wal­tung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Über­wa­chung der Schul­pflicht (Art. 57 BayEUG); Mitge­stal­tung des schu­li­schen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erzie­hungs- und Ordnungs­maß­nahmen (Art. 86 BayEUG); Durch­füh­rung der Schul­sta­tistik (Art. 113b BayEUG); Evalua­tion und Quali­täts­ent­wick­lung (Art. 113c BayEUG); Schul­fi­nan­zie­rung (Art. 4, 10, 19 Baye­ri­sches Schul­fi­nan­zie­rungs­ge­setz — BaySchFG); Öffentlichkeitsarbeit.

Auskunfts­pflicht gegen­über der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Schü­le­rinnen und Schüler bezie­hungs­weise der Erzie­hungs­be­rech­tigten besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

Empfänger

An außer­schu­li­sche Stellen über­mit­teln wir Daten unserer Schü­le­rinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfül­lung unserer Aufgaben erfor­der­lich oder ander­weitig gesetz­lich vorge­sehen ist.

Zu den Empfän­gern gehören insbesondere:

  • Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schü­le­rinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)
  • die zustän­digen Schul­auf­sichts­be­hörden (Art. 113 BayEUG)
  • das zustän­dige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)
  • die Träger des Sach­auf­wands (Art. 10, 19 BaySchFG)
  • die Träger des Aufwands der Schü­ler­be­för­de­rung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schul­weg­kos­ten­frei­heits­ge­setz — SchKFrG i.V.m. der Verord­nung über die Schülerbeförderung)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die aufneh­mende Schule im Falle eines Schul­wech­sels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)
  • das Einwoh­ner­mel­deamt (bei Abmel­dung auslän­di­scher Schüler vom Schul­be­such in Bayern, § 3 Mittel­schul­ord­nung — MSO)
  • die jeweils zustän­dige Hand­werks­kammer als Träger über­be­trieb­li­cher Unter­wei­sungs­maß­nahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 Berufs­schul­ord­nung — BSO)
  • die für die Berufs­aus­bil­dung zustän­digen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 Berufs­bil­dungs­ge­setz — BBiG)
  • die Kreis­ver­wal­tungs­be­hörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)
  • bei archi­vie­rungs­wür­digen Unter­lagen nach Ablauf der Aufbe­wah­rungs­frist ggf. das zustän­dige Archiv nach dem Baye­ri­schen Archiv­ge­setz (BayAr­chivG)
  • die zustän­dige Auslän­der­be­hörde, wenn die Schule bei auslän­di­schen Schul­pflich­tigen fest­stellt, dass sie nicht über hinrei­chende Deutsch­kennt­nisse für einen erfolg­rei­chen Schul­be­such verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)
  • das zustän­dige Gesund­heitsamt (§ 33–36 Infek­ti­ons­schutz­ge­setz — IfSG)

Dauer der Speicherung

Grund­satz:

Daten von Schü­le­rinnen und Schü­lern und Erzie­hungs­be­rech­tigten werden von uns nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beach­tung gesetz­li­cher Aufbe­wah­rungs­fristen für die jewei­lige Aufga­ben­er­fül­lung erfor­der­lich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schü­ler­un­ter­lagen gespei­chert sind, gelten gemäß § 40 der Baye­ri­schen Schul­ord­nung (BaySchO), grund­sätz­lich folgende Speicherfristen:

 

Betrof­fene Daten Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist
1. Schü­ler­stamm­blatt; Abschluss­zeug­nisse oder sie erset­zende Zeug­nisse in Abschrift; Zeug­nisse, die schu­li­sche Berech­ti­gungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufs­be­zeich­nung berech­tigen, in Abschrift 50 Jahre
2. Leis­tungs­nach­weise 2 Jahre
3. alle übrigen Daten 1 Jahr

Die Lösch­fristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schul­jahres, in dem die Schü­lerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leis­tungs­nach­weise mit Ablauf des Schul­jahres, in dem sie ange­fer­tigt wurden.

 

b) Daten von Lehrkräften

Von Lehr­kräften verar­beiten wir Name, Staats­an­ge­hö­rig­keit, Angaben zur Lehr­be­fä­hi­gung und zum Unter­richts­ein­satz sowie ggf. weitere Perso­nal­daten, soweit diese zur Abwick­lung des Dienst­ver­hält­nisses an der Schule erfor­der­lich sind (die Perso­nal­akte wird bei der Dienst- oder Beschäf­ti­gungs­be­hörde geführt).

Rechts­grund­lage

Zentrale Rechts­grund­lage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfül­lung der ihnen durch Rechts­vor­schriften zuge­wie­senen Aufgaben erfor­der­li­chen Daten der Lehr­kräfte verarbeiten.

Die Daten­ver­ar­bei­tung im Rahmen der Führung weiterer Perso­nal­akten (Neben­akten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Baye­ri­sches Beam­ten­ge­setz (BayBG). Danach darf eine Beschäf­ti­gungs­be­hörde, die nicht zugleich perso­nal­ver­wal­tende Behörde ist, eine weitere Perso­nal­akte (Neben­akte) aus Unter­lagen führen, die sich auch in der Grund­akte oder Teil­akten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erle­di­gung ihrer Aufgaben erfor­der­lich ist.

Zwecke

Die Daten­ver­ar­bei­tung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbe­son­dere der Durch­füh­rung orga­ni­sa­to­ri­scher, perso­neller und sozialer Maßnahmen, insbe­son­dere zu Zwecken der Perso­nal­ver­wal­tung oder Perso­nal­wirt­schaft (vgl. insbe­son­dere Art. 103 BayBG).

Auskunfts­pflicht gegen­über der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehr­kräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

Empfänger

An externe Stellen über­mit­teln wir Daten der Lehr­kräfte nur, soweit es zur Erfül­lung unserer Aufgaben erfor­der­lich oder ander­weitig gesetz­lich vorge­sehen ist.

Zu den Empfän­gern gehören insbesondere:

  • Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schü­le­rinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)
  • die zustän­digen Schul­auf­sichts­be­hörden (Art. 113 BayEUG)
  • die zustän­digen perso­nal­ver­wal­tenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die jeweils zustän­dige Hand­werks­kammer als Träger über­be­trieb­li­cher Unter­wei­sungs­maß­nahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 BSO)
  • die für die Berufs­aus­bil­dung zustän­digen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archi­vie­rungs­wür­digen Unter­lagen nach Ablauf der Aufbe­wah­rungs­frist ggf. das zustän­dige Archiv nach BayArchivG
  • das zustän­dige Gesund­heitsamt (§ 33–36 IfSG)

Dauer der Speicherung

Grund­satz:

Daten von Lehr­kräften werden von uns nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beach­tung gesetz­li­cher Aufbe­wah­rungs­fristen für die jewei­lige Aufga­ben­er­fül­lung erfor­der­lich ist.

Perso­nal­daten:

Die Spei­che­rung, Löschung und Vernich­tung Ihrer Perso­nal­daten im Rahmen des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­nehmer nach § 611a BGB sowie in entspre­chender Anwen­dung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

c) Daten des nicht unter­rich­tenden Personals

Von nicht unter­rich­tendem Personal führen wir die Perso­nal­daten, die zur Abwick­lung des Dienst­ver­hält­nisses an der Schule erfor­der­lich sind (die Perso­nal­akte wird von der Dienst- oder Beschäf­ti­gungs­be­hörde geführt).

Rechts­grund­lage

Zentrale Rechts­grund­lage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfül­lung der ihnen durch Rechts­vor­schriften zuge­wie­senen Aufgaben erfor­der­li­chen Daten des nicht unter­rich­tenden Perso­nals verarbeiten.

Die Daten­ver­ar­bei­tung im Rahmen der Führung weiterer Perso­nal­akten (Neben­akten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäf­ti­gungs­be­hörde, die nicht zugleich perso­nal­ver­wal­tende Behörde ist, eine weitere Perso­nal­akte (Neben­akte) aus Unter­lagen führen, die sich auch in der Grund­akte oder Teil­akten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erle­di­gung ihrer Aufgaben erfor­der­lich ist (im Falle der Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­nehmer nach § 611a Bürger­li­ches Gesetz­buch (BGB) sowie in entspre­chender Anwen­dung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

Zwecke

Die Daten­ver­ar­bei­tung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbe­son­dere der Durch­füh­rung orga­ni­sa­to­ri­scher, perso­neller und sozialer Maßnahmen, insbe­son­dere zu Zwecken der Perso­nal­ver­wal­tung oder Perso­nal­wirt­schaft (vgl. insbe­son­dere Art. 103 BayBG).

Empfänger

An externe Stellen über­mit­teln wir Daten des nicht unter­rich­tenden Perso­nals nur, soweit es zur Erfül­lung unserer Aufgaben erfor­der­lich oder ander­weitig gesetz­lich vorge­sehen ist.

Zu den Empfän­gern gehören insbesondere:

  • Erzie­hungs­be­rech­tigte, Schü­le­rinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)
  • die zustän­digen Schul­auf­sichts­be­hörden (Art. 113 BayEUG)
  • die zustän­digen perso­nal­ver­wal­tenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)
  • das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)
  • die jeweils zustän­dige Hand­werks­kammer als Träger über­be­trieb­li­cher Unter­wei­sungs­maß­nahmen (Art. 85 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 3 BayEUG i.V.m. § 21 BSO),
  • die für die Berufs­aus­bil­dung zustän­digen Stellen (§ 37 Abs. 3 Satz 2 BBiG)
  • bei archi­vie­rungs­wür­digen Unter­lagen nach Ablauf der Aufbe­wah­rungs­frist ggf. das zustän­dige Archiv nach dem BayArchivG
  • das zustän­dige Gesund­heitsamt (§ 33–36 IfSG)

Dauer der Speicherung

Grund­satz: Daten des nicht unter­rich­tenden Perso­nals werden von uns grund­sätz­lich nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beach­tung gesetz­li­cher Aufbe­wah­rungs­fristen für die jewei­lige Aufga­ben­er­fül­lung erfor­der­lich ist.

Perso­nal­daten:

Die Spei­che­rung, Löschung und Vernich­tung Ihrer Perso­nal­daten im Rahmen des Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeit­neh­me­rinnen und Arbeit­nehmer nach § 611a BGB sowie in entspre­chender Anwen­dung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

 

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäfts­kon­takt oder sonst in Kontakt stehen
(z.B. als Dienst­leister oder Hand­werker, Vertreter von örtli­chen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten
Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sons­tigen Kontakts verarbeitet.

Rechts­grund­lage

Als Rechts­grund­lage kommt insbe­son­dere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwil­li­gung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwick­lung eines Vertrags) in Betracht.

Zwecke

Die Daten­ver­ar­bei­tung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwil­li­gung dem in der Einwil­li­gung ange­ge­benen Zweck oder bei der Abwick­lung eines Vertrages der Erfül­lung des jewei­ligen Vertrages.

Empfänger

An externe Stellen über­mit­teln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäfts­kon­takt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfül­lung unserer Aufgaben erfor­der­lich oder ander­weitig gesetz­lich vorge­sehen ist.

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäfts­kon­takt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespei­chert, wie dies unter Beach­tung gesetz­li­cher Aufbe­wah­rungs­fristen für die jewei­ligen Verar­bei­tungs­zwecke erfor­der­lich ist.