Das Berufsintegrationsjahr wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
WICHTIGER HINWEIS
Die Einschulung der Schülerinnen und Schüler ins Berufsintegrationsjahr (BIJ) im Schuljahr 2021/22 findet am Montag, 12. September 2022 um 09:00 Uhr in Raum A006 (Erdgeschoss) statt.
Ziel
Das Berufsintegrationsjahr (BIJ) im Berufsfeld „Wirtschaft und Verwaltung“ vermittelt eine berufliche Grundbildung im kaufmännischen Bereich. Jugendliche mit Berufszielen im Einzelhandel, Lager, Büro oder auch im medizinischen Bereich können im BIJ die notwendigen Grundlagen erlernen und damit die Chancen auf einen Ausbildungsplatz deutlich verbessern.
Das Berufsintegrationsjahr wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.
Elemente des Berufsintegrationsjahr
Vermittlung von fachlichen Kenntnissen
An der Klara-Oppenheimer-Schule werden den Schülern und Schülerinnen im BIJ fachliche Kenntnisse im Bereich Wirtschaft vermittelt, um ihnen nach erfolgreichem Abschluss des Schuljahrs die Ausbildungsplatzsuche zu erleichtern.
Vermittlung von Sozialkompetenzen
Neben den fachlichen Kenntnissen werden Sozialkompetenzen aufgebaut, beispielsweise Teamfähigkeit oder Toleranz.
Vermittlung von Fachpraxis
Die fachpraktische Betreuung der Schüler und Schülerinnen im BIJ übernimmt ein Bildungsträger. Er unterstützt bei Bewerbungen, der Suche nach geeigneten Praktikumsstellen und Problemen im Alltag.
Bei verschiedenen Praktika erhalten die Schüler und Schülerinnen wertvolle Einblicke in verschiedene Berufe. Im besten Fall können sie im Anschluss an ein Praktikum in ein Ausbildungsverhältnis wechseln.
Bei der Suche nach geeigneten Praktika sind die zahlreichen Kontakte sowohl der Klara-Oppenheimer-Schule als auch des Bildungsträgers zu regionalen Unternehmen hilfreich.
Sprachförderung
Im Unterschied zum Berufsvorbereitungsjahr bieten die Kooperationspartner eine zusätzliche Sprachförderung an.
Wer darf das Berufsintegrationsjahr (BIJ) an der Klara-Oppenheimer-Schule besuchen?
Alle Schülerinnen und Schüler von Mittelschulen deren Wohnort im Stadtgebiet oder im Landkreis Würzburg liegt,
- die keine mittlere Reife haben UND
- die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben UND
- die eine Ausbildung in einem kaufmännischen Beruf ergreifen wollen.
Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler mit Wohnort im ehemaligen Landkreis Ochsenfurt (also außer Aub, Bieberehren, Bütthard, Eibelstadt, Frickenhausen, Gaukönigshofen, Gelchsheim, Giebelstadt, Ochsenfurt, Riedenheim, Röttingen, Sommerhausen, Sonderhofen, Tauberrettersheim, Winterhausen).