Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen
Neue Ausbildung – Neue Weiterbildung
Die Neuordnung der Ausbildung zum Kaufmann bzw. zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen, so wie sie seit dem Schuljahr 2022/23 heißt und ihre inhaltlichen Veränderungen, müssen zwangsläufig auch zu einer Anpassung in der Weiterbildung führen.
Peter Umkehr, Repräsentant des Berufsbildungswerkes der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) Nordbayern-Thüringen, referierte am 03.02.2025 vor den Schülerinnen und Schülern der Abschlussklasse 12VF1 über die Weiterbildungsmöglichkeiten nach der Ausbildung.
Die Weiterbildung zum Fachwirt bzw. zur Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen heißt jetzt Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen und kann ab Mai 2025 berufsbegleitend studiert werden. Hierbei handelt es sich um eine Weiterbildung auf der DQR-Stufe 6, die neben dem Beruf über eineinhalb Jahre in zwei Varianten – KOMFORT‑S oder KOMFORT‑M – durchgeführt werden kann.
Das neugeordnete Format baut auf der Ausbildung zum Kaufmann bzw. zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen auf und orientiert sich jetzt an den sogenannten Future Skills (Transformation, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und KI).
Neu ist nicht nur der Titel, sondern auch
- die Integration der Ausbildereignungsprüfung,
- der Aufbau von Leadership- und Führungskompetenzen,
- ein verstärkter Praxisbezug in der neuen Prüfung sowie
- die erleichterten Zugangsmöglichkeiten.
Im Fokus stehen u. a. folgende Themen:
- Transformationsprozesse in der Versicherungswirtschaft gestalten und begleiten
- in einem New-Work-Umfeld ausbilden und Mitarbeitende befähigen
- Kundenbedarfe über die Ausbildung hinaus erkennen und aufgreifen
- Prozesse nachhaltig gestalten
Am Ende steht auch hier eine Abschlussprüfung, die sich aus mehreren Teilbereichen zusammensetzt.
Für die Finanzierung der Kurs- und Prüfungsgebühren sowie für das benötigte Studienmaterial kann das Aufstiegs-BAföG beantragt werden.
Als Kaufmann bzw. Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen – ob als Vermittler oder Innendienstkraft – ist man gem. IDD (Insurance Distribution Directive, übersetzt: Versicherungsvertriebsrichtlinie) zu 15 Stunden Weiterbildung pro Kalenderjahr verpflichtet. Die Zeit für diese Weiterbildung kann also hierauf angerechnet werden.
Ansprechpartnerin
M. Kaufmann, OStRin
Stettiner Straße 1
97072 Würzburg
Tel. 0931 7908 100