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ERASMUS+: Lehr­kräfte im Prak­tikum — die Ferien machen es möglich!

Damit auch wir Lehr­kräfte unser Wissen praxisnah und aktuell halten, absol­vieren jedes Jahr — meist in den Ferien — etliche Lehr­kräfte Prak­tika in Betrieben der Branche, in der sie unter­richt­lich an der Klara-Oppen­heimer-Schule einge­setzt sind. Meist wählen die Kolleg:innen dabei Ausbil­dungs­be­triebe im Raum Unter­franken, Eine Lehr­kraft aus dem Fach­be­reich Rechts­an­walt und Verwal­tung hat sich in diesem Jahr geogra­fisch etwas weiter weg gewagt. Er schaute mehrere Tage lang einem Rechts­an­walt in Kopen­hagen bei seiner Arbeit über die Schulter.

Med lov skal man land bygge — Mit Gesetz soll das Land gebaut werden. Das steht über dem Eingang des Køben­havn Byret, dem Kopen­ha­gener Stadt­ge­richt. Die däni­sche Krone war ihrer Zeit weit voraus, als sie im 13. Jahr­hun­dert erste Gesetze kodi­fi­zierte, die mit diesem Satz begannen. Mit dieser Erklä­rung leitete der Anwalt/Advokat Stefan Reinel auch unser Gespräch ein, bevor wir einen Gerichts­termin im Byret besuchten. Denn mein Betriebs­prak­tikum als Fach­kun­de­lehrer für Rechts­an­walts­fach­an­ge­stellte absol­vierte ich in Kopenhagen.

Die Kanzlei Advores ist spezia­li­siert auf grenz­über­schrei­ten­dende Fälle und die Mitarbeiter*innen sind meist in Deutsch­land als Rechts­an­walt und zusätz­lich in Däne­mark als Advokat zuge­lassen. Das Prak­tikum bei dieser „dualen“ Kanzlei war mir sehr wichtig. Denn neben meinem persön­li­chen Inter­esse für Däne­mark war es bereits eine wert­volle Erfah­rung für mich und die teil­neh­menden Schü­le­rinnen, als wir 2014 an einem Eras­mus­pro­jekt in Tsche­chien teil­nahmen. Auch damals ging es um grenz­über­schrei­tendes und euro­päi­sches Recht im Vergleich zum deut­schen. Dabei lassen sich gemein­same Grund­lagen verschie­dener Rechts­sys­teme, deren Unter­schiede, Beson­der­heiten und Fein­heiten entdecken.

Dr. Claas Thöle, bei dem ich fast die komplette Prak­ti­kums­zeit verbrachte, besprach mit mir mehrere, teil­weise schwie­rige, grenz­über­schrei­tenden Erbfälle. Dabei nahm er sich viel Zeit und ging auf die Unter­schiede zu den deut­schen (Form-)Vorschriften sowie Insti­tu­tionen wie Notar, Grund­buchamt und Nach­lass­ge­richt ein. Ihm war auch meine persön­liche Einschät­zung zur Fall­lö­sung wichtig und er disku­tierte mit mir unter­schied­liche Stra­te­gien zum Durch­setzen von Ansprü­chen. Dieser Teil war beson­ders hilf- und lehr­reich, um meine Kennt­nisse zu theo­re­ti­schen Rechts­grund­lagen für den Unter­richt im Fach „Anwen­dung des Bürger­li­chen Rechts“ mit eben dieser zu ergänzen.

Es waren kurze und kurz­wei­lige Tage mit vielen Eindrü­cken, von denen ich zurück an der Klara-Oppen­heimer-Schule zehren werde. Auch den Arbeitsweg quer durch die Metro­pole Køben­havn und den kleinen Einblick ins Rechts­system, aber auch in Kultur, Land und Leute habe ich sehr genossen.


Ansprech­partner
Chris­tian Kral, OStR