Bachelor Profes­sional in Versi­che­rungen und Finanzanlagen

Neue Ausbil­dung – Neue Weiterbildung

Die Neuord­nung der Ausbil­dung zum Kauf­mann bzw. zur Kauf­frau für Versi­che­rungen und Finanz­an­lagen, so wie sie seit dem Schul­jahr 2022/23 heißt und ihre inhalt­li­chen Verän­de­rungen, müssen zwangs­läufig auch zu einer Anpas­sung in der Weiter­bil­dung führen.

Peter Umkehr, Reprä­sen­tant des Berufs­bil­dungs­werkes der Deut­schen Versi­che­rungs­wirt­schaft (BWV) Nord­bayern-Thüringen, refe­rierte am 03.02.2025 vor den Schü­le­rinnen und Schü­lern der Abschluss­klasse 12VF1 über die Weiter­bil­dungs­mög­lich­keiten nach der Ausbildung.

Die Weiter­bil­dung zum Fach­wirt bzw. zur Fach­wirtin für Versi­che­rungen und Finanzen heißt jetzt Bachelor Profes­sional in Versi­che­rungen und Finanz­an­lagen und kann ab Mai 2025 berufs­be­glei­tend studiert werden. Hierbei handelt es sich um eine Weiter­bil­dung auf der DQR-Stufe 6, die neben dem Beruf über einein­halb Jahre in zwei Vari­anten – KOMFORT‑S oder KOMFORT‑M – durch­ge­führt werden kann.

Das neuge­ord­nete Format baut auf der Ausbil­dung zum Kauf­mann bzw. zur Kauf­frau für Versi­che­rungen und Finanz­an­lagen auf und orien­tiert sich jetzt an den soge­nannten Future Skills (Trans­for­ma­tion, Nach­hal­tig­keit, Digi­ta­li­sie­rung und KI).

Neu ist nicht nur der Titel, sondern auch

  • die Inte­gra­tion der Ausbildereignungsprüfung,
  • der Aufbau von Leader­ship- und Führungskompetenzen,
  • ein verstärkter Praxis­bezug in der neuen Prüfung sowie
  • die erleich­terten Zugangsmöglichkeiten.

Im Fokus stehen u. a. folgende Themen:

  • Trans­for­ma­ti­ons­pro­zesse in der Versi­che­rungs­wirt­schaft gestalten und begleiten
  • in einem New-Work-Umfeld ausbilden und Mitar­bei­tende befähigen
  • Kunden­be­darfe über die Ausbil­dung hinaus erkennen und aufgreifen
  • Prozesse nach­haltig gestalten

Am Ende steht auch hier eine Abschluss­prü­fung, die sich aus mehreren Teil­be­rei­chen zusammensetzt.

Für die Finan­zie­rung der Kurs- und Prüfungs­ge­bühren sowie für das benö­tigte Studi­en­ma­te­rial kann das Aufstiegs-BAföG bean­tragt werden.

Als Kauf­mann bzw. Kauf­frau für Versi­che­rungen und Finanz­an­lagen – ob als Vermittler oder Innen­dienst­kraft – ist man gem. IDD (Insu­rance Distri­bu­tion Direc­tive, über­setzt: Versi­che­rungs­ver­triebs­richt­linie) zu 15 Stunden Weiter­bil­dung pro Kalen­der­jahr verpflichtet. Die Zeit für diese Weiter­bil­dung kann also hierauf ange­rechnet werden.


Ansprech­part­nerin
M. Kauf­mann, OStRin
Stet­tiner Straße 1
97072 Würzburg
Tel. 0931 7908 100