Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen
Für den Beruf Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen haben in der Ausbildung die Bereiche Kunden- und Vertriebsorientierung, Beratungs- und Verkaufskompetenz sowie die Produktkenntnisse insbesondere bei den Vorsorge- und Finanzprodukten einen hohen Stellenwert. Nach der Vermittlung von allgemeinen und versicherungswirtschaftlichen Grundkenntnissen in den ersten zwei Ausbildungsjahren folgt im dritten Jahr die Ausbildung in den speziellen Fachrichtungen Versicherung oder Finanzberatung.
Kaufleute für Versicherungen und Finanzen beraten und betreuen Privat- und Gewerbekunden in Fragen der Absicherung von Personen‑, Sach- oder Vermögensrisiken, der Altersvorsorge und ‑absicherung sowie der Finanzierung von Immobilien und der Vermögensanlage. Die Branche legt zunehmend einen größeren Fokus auf Finanzprodukte wie private Immobilienfinanzierung, Altersvorsorge, Vermögensverwaltung und Kontoführung. Damit verknüpft dieser Beruf Versicherungs- und Bankgeschäfte, sodass der zukünftigen Entwicklung der Finanzdienstleistungsbranche in Richtung Allfinanz Rechnung getragen wird.
Weitere grundsätzliche Berufsinformationen finden Sie hier.
Detailinformationen zur Fachrichtung Versicherungen
Detailinformationen zur Fachrichtung Finanzberatung
Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen sich auf der Internetseite des BWV ‑Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. — umzusehen. Dort finden Sie zahlreiche Informationen wie z. B.
- Ausbildungsordnung
- Erläuterungen zur Ausbildung
- Fachrichtungen und Wahlqualifikationseinheiten
- Unterstützungsmaterialien
- Informationen zur Zwischenprüfung
- Informationen zur Abschlussprüfung
- Prüfungstermine
- und vieles mehr.
Auch die Internetseite der IHK Würzburg-Schweinfurt ist zu empfehlen. Dort finden Sie z. B. folgende Informationen:
- Berichtsheft bzw. Ausbildungsnachweis
- Ablauf und Dauer der Abschlussprüfung, Fachrichtung Versicherung und Fachrichtung Finanzen
- Hinweise über zugelassene Hilfsmittel in der Zwischen- und Abschlussprüfung
- Informationen zur Zwischenprüfung
- Prüfungsanforderungen der Zwischenprüfung
- Prüfungstermine
- Veröffentlichung alter Prüfungen über U‑Form-Verlag
Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen — Infos zur Neuordnung
Die Versicherungsbranche modernisiert sich zum 1. August 2022 und das neue Berufsbild der Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen tritt in Kraft. Die Neuordnung des Berufsbilds führt zu fundamentalen inhaltlichen und strukturellen Veränderungen in der Ausbildung.
Neue Arbeitswelten mit zunehmenden Digitalisierungsprozessen in der Versicherungswirtschaft und ein sich änderndes Projektmanagement spielen künftig in der Ausbildung eine immer wichtigere Rolle.
Die Ausbildungsordnung sieht nun einen für alle Auszubildenden verpflichtenden Kern (sog. Berufsbildpositionen) vor, der insbesondere digitale Kompetenzen, moderne Arbeits- und Projektmethoden und eine ganzheitliche und nachhaltige Beratung in einer Ausrichtung auf Kundenbedarfsfelder (zum Beispiel Mobilität, Wohnen, Gesundheit etc.) umfasst. Die dafür notwendigen kommunikativen Fähigkeiten sollen zukünftig verstärkt geschult werden. Zudem wird für alle Auszubildenden das Kundenbedarfsfeld der Finanzanlage zur Kernqualifikation. Eine Spezialisierung in Richtung Versicherung oder Finanzen erfolgt nicht mehr.
Die Auszubildenden können sich nun in einer von fünf möglichen Wahlqualifikationen spezialisieren. Neu ist hierbei eine Wahlqualifikationseinheit, die es IT-affinen Auszubildenden erlaubt sich für Aufgaben an der Schnittstelle zwischen IT- und versicherungsfachlichem Bereich zu qualifizieren.
Neben einer fundierten fachlichen Kompetenz ist auch die Fähigkeit erforderlich, Kundengespräche systematisch und zielorientiert mit analogen oder digitalen Medien zu führen. Eine größere Rolle spielen deshalb neue Arbeitswelten und ein sich änderndes Projektmanagement in der Ausbildung. Alle Auszubildenden müssen eine komplexe berufstypische Aufgabe selbstständig planen, durchführen und letztlich auswerten.
Alle diese erforderlichen Kompetenzen werden durch die verschiedenen Prüfungsbereiche nachgewiesen.
Neu eingeführt wurde deshalb auch die gestreckte Abschlussprüfung. Sie besteht aus zwei Teilen, die an unterschiedlichen Prüfungsterminen erbracht werden. Teil 1 „Allgemeine Versicherungswirtschaft“ (20 %) findet etwa zur Mitte der Ausbildung statt. Der zweite Teil wird am Ende der Ausbildungszeit abgelegt, wobei zwei schriftliche sowie zwei mündliche Prüfungsleistungen zu erbringen sind. Die schriftliche Prüfung umfasst die Bereiche „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“ (30 %) und „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (10 %). Die mündlichen Prüfungsteile „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ und „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ fließen mit jeweils 20 % in die Gesamtleistung ein. Eine Übersicht zur Gewichtung der einzelnen Prüfungsteile finden Sie hier.
Ziel der reformierten Ausbildung ist es, die Interessen von Kundinnen und Kunden ganzheitlich berücksichtigen und auf Kundenbedarfe besser eingehen zu können.
Steuerfachangestellte
Steuerfachangestellte sind qualifizierte Mitarbeiter des Rechnungswesens, des Steuer- und Wirtschaftsrechts und unterstützen den Steuerberater bei seinen breitgefächerten Dienstleistungen für Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, sowie Freiberufler und Privatpersonen.
Steuerfachangestellte müssen Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, Interesse an steuerlichen und rechtlichen Fragen und die Fähigkeit zu analytischem Denken haben. Sie sollten kontaktfreudig sein und zur ständigen Weiterbildung sowie zu einem serviceorientierten Umgang mit den Mandanten bereit sein.
Der Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Die Ausbildung kann bei Hochschul- oder Fachhochschulreife bzw. bei guten Leistungen auf 2 ½ Jahre verkürzt werden.
Die praktische Ausbildung erfolgt bei den Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, sowie bei Steuerberatungsgesellschaften und wird ergänzt durch den Besuch der Berufsschule.
Alle Auszubildende, deren Ausbildungsbetrieb in der Stadt bzw. im Landkreis Würzburg, im Landkreis Main-Spessart oder im Landkreis Kitzingen liegt, besuchen die Kfm. Berufsschule in Würzburg als zuständige Berufsschule.
Liegt der Betrieb außerhalb dieses „Sprengels“, so ist zum Besuch des KBBZ ein Gastschulantrag an der eigentlich zuständigen Berufsschule (Sprengelschule) zu stellen. Erst nach Genehmigung dieses Antrags durch beide Schulen und den Schulaufwandsträger ist der Besuch der Kfm. Berufsschule als Gastschule möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Sozialversicherungsfachangestellte
Sozialversicherungsfachangestellte sind qualifizierte Fachleute in Fragen der Kranken‑, Renten‑, Unfall- bzw. Pflegeversicherung, die bei Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung (Öffentlicher Dienst) beschäftigt sind.
Grundsätzlich beträgt die Ausbildungszeit drei Jahre, für hochschulzugangsberechtigte Auszubildende besteht u. U. die Möglichkeit einer Verkürzung.
Die schulische Ausbildung der Sozialversicherungsfachangestellten geschieht im Blockunterricht. Auszubildende, die bei einem unterfränkischen Sozialversicherungsträger beschäftigt sind, besuchen in jedem Schuljahr in der Regel für drei Blockzeiträume von ingesamt 12 Wochen Dauer das Berufsbildungszentrum in Würzburg.
Wesentliche Anforderungen an einen Sozialversicherungsfachangestellten sind u.a.
die Befähigung zum Umgang mit Menschen, sprachliches Ausdrucksvermögen, Teamfähigkeit,
Verantwortungsbewusstsein und die Fähigkeit, mit rechtlichen Normen (insbesondere dem
Sozialgesetzbuch) umgehen zu können.
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